Das Erbrecht in seiner Gesamtheit regelt die vermögensrechtlichen Verhältnisse eines Menschen nach seinem Tod, wie Verteilung dessen Vermögens unter den Erben oder deren Haftung für Schulden des Verstorbenen. Familienunternehmen, Familien und Einzelpersonen in komplexen vermögensrechtlichen Situationen benötigen besonderen Rat, wenn es darum geht, eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft zu planen und zu sichern.
Wir erarbeiten für unsere Mandanten zivilrechtlich und steuerrechtlich optimale Nachfolgeregelungen. Insbesondere die Übertragung von Vermögensgegenständen bereits zu Lebzeiten des Erblassers im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.